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In Europa sind Millionen von Arbeitnehmern bei der Arbeit dem Lärm und den damit verbundenen Gefährdungen ausgesetzt. 7% leiden infolge ihrer Arbeitstätigkeit an Gehörschäden. Lärmbedingter Hörverlust ist die am häufigsten gemeldete Berufskrankheit in der EU. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter vorlärmbedingten Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu schützen. Geeignete Maßnahmen sind: eine Gefährdungsbeurteilung, die Lärmmessungen beinhalten kann, aber auch sämtliche Quellen lärmbedingter Gefahren erfassen soll; die Umsetzung eines auf der Gefährdungsbeurteilung basierenden Maßnahmepakts mit folgenden Zielen: Beseitigung der Lärmquellen, Lärmbegrenzung am Entstehungsort, geeignete Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung, Kennzeichnungspflicht und Zutrittsbeschränkungen für alle Bereiche, in denen mit Lärmpegeln von mehr als 85 dB zu rechnen ist, Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen. Weiterhin: Unterrichtung, Anhörung und Unterweisung der Arbeitsnehmer zu bestehenden Gefahren, lärmarme Arbeitsweisen, Überwachung der Risiken und Überprüfung der Präventionsmaßnahmen. Auch die Hersteller von Maschinen und anderen Arbeitsmitteln tragen Verantwortung bei der Senkung der Lärmpegel. Die Lärmrichtlinie anerkennt den Zusammenhang zwischen Lärm und Unfällen und schreibt dessen Berücksichtigung bei der Bewertung lärmbedingter Gefährdungen vor. Umgebungslärm wird oft als Störung der sprachlichen Verständigung empfunden, besonders wenn der Umgebungslärm häufig auftritt, der Zuhörer bereits einen Gehörschaden hat, in einer Sprache gesprochen wird, die nicht die Muttersprache des Zuhörers ist, oder der Zuhörer durch Krankheit, Müdigkeit oder erhöhte Arbeitsbelastung wegen Zeitdrucks in seiner Verfassung beeinträchtigt ist. Lärm am Arbeitsplatz kann auch als Stressor wirken, wenn sein Pegel keine vorbeugenden Maßnahmen gegen Hörverlust rechtfertigt. Je sicherer und gesünder die Arbeitsumgebung ist, desto geringer ist das Eintreten von kostenintensiven Fehlzeiten und Unfällen. Arbeitnehmern müssen über lärmbedingte Gefährdungen informiert und unterwiesen werden. Themen sind dabei: Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelästigung, Lärmmessungen, Maßnahmen des Gehörschutzes (auch PSA), Erkennen und Melden der Anzeichen von Gehörschädigungen. Es müssen individuelle Gesundheitsakten geführt und Kontrollmaßnahmen eingeleitet werden.
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Explosionsschutzdokumente bei VW. Ein Erfahrungsbericht
Aus der Umsetzung neuer Verordnungen ergeben sich viele Pflichten für den Unternehmer - aber auch viele Fragen, deren Beantwortung eine objektive Bestandsaufnahme der betrieblichen Realität erfordert. Teil II