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Die Medizingeraeteverordnung (MedGV) erlegt Betreiber und Anwender medizintechnischer Geraete erhebliche Auflagen und Vorschriften fuer Inbetriebnahme, Anwendung und Unterhaltung auf. Alle Geraete sind in vier Gruppen klassifiziert, fuer die unterschiedliche zu dokumentierende Daten als Geraetelebenslauf der zustaendigen Aufsichtsbehoerde (Gewerbeaufsichtsamt) nachzuweisen sind. Erstmalig sind eingewiesene Personen und Geraeteverantwortliche im Geraetebuch zu dokumentieren. Darueber hinaus ist der Geraetepark eines Betreibers (Krankenhaus, Arztpraxis) regelmaessigen sicherheitstechnischen Pruefungen zu unterziehen, wobei fuer sog. Altgeraete entsprechende Uebergangsvorschriften zu beachten sind. Neue Geraete duerfen ohne Bauartzulassung nicht mehr in Betrieb gehen.