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Bei Sprinkleranlagen werden an die Wasserversorgung folgende Anforderungen gestellt: 1. Zuverlaessigkeit, 2. Frostsicherheit und 3. Chemische Neutralitaet. Zu 1): Dies bedeutet Anschluss an eine absolut zuverlaessige Wasserquelle. Bei Speisung aus Fluessen, Tiefbrunnen, Teichen oder Seen muss die Zuverlaessigkeit der Wasserquelle durch Messung ueber laengere Zeitraeume nachgewiesen werden. Zu 2): Die Frostsicherheit ist bei unterirdischen Speichern gewaehrleistet, wenn die Erdueberdeckung mindesten 0,5m betraegt. Oberirdische Speicher muessen beheizt werden. -Bei geringer Wasserbevorratung neigt man dazu, einen Stahlbehaelter in der Zentrale aufzustellen. Bei Speichervolumen ab 100m3 ist die Aufstellung eines runden, stehenden, unterirdischen Stahlbetonbehaelters am sinnvollsten. (Semrau)