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Neben den üblicherweise zu überwindenden Barrieren einer Brachflächennutzung, wie Altlastensanierung, Baufeldherrichtung, Erschließung und Investorenakquisition bestehen für stillgelegte Schachtanlagen im Außenbereich besondere Probleme städtebaulicher, planungsrechtlicher und ökologischer Art. Gegenwärtig werden stillgelegte Bergwerke - meist mit einem immensen finanziellen und physischen Aufwand - nur dann zügig in eine wirtschaftliche Nachnutzung überführt, wenn sie planungsrechtlich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes gelegen sind oder aus Sicht der Altlasten keine besondere Gefahr darstellen. Im östlichen Ruhrgebiet gibt es eine Reihe von Außenanlagen mit zum Teil erst zehn bis fünfzehn Jahre alten Gebäuden und Infrastrukturen, die auf eine Nachnutzung warten. Angedacht werden hierfür auch unkonventionelle Möglichkeiten der Nachnutzung, wie Factory-Outlet-Center oder neue Wohnbereiche. Diese Art Nachnutzung verlangt von Planern, Gemeinde- und Stadträten eine gewisse Weitsichtigkeit und den Willen zum vernetzten Denken.