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Bei der Kalibrierung von Druckmessgeräten muss zum einen die Sicherheit hinsichtlich Gefahren für Personen gewährleistet sein, zum anderen soll damit sichergestellt werden, dass der angezeigte Messwert auch mit dem richtigen Wert übereinstimmt. Dabei ist die Kalibrierung nicht zu verwechseln mit der Justage - es erfolgt kein Eingriff am Messgerät - oder der Eichung, bei der eine amtliche Abnahme stattfindet. Die Kalibrierung erfolgt durch den direkten Vergleich der Messwerte eines Prüflings mit denen eines Referenzgerätes, das direkt oder indirekt auf ein nationales Normal rückgeführt ist (DKD-R 6-1). Der Kalibrierzyklus besteht aus Vorbelastung und einer bestimmten Anzahl von Messpunkten, abhängig vom Einsatz des Prüflings und der verlangten Messgenauigkeit. Der Ablauf ist in verschiedenen Vorschriften festgelegt, unter anderem in Werksnormen, in der DIN EN 837 oder der DKD-R 6-1. Das Messgerät sollte möglichst im Einbauzustand als komplette Kette kalibriert werden, und auch der Temperaturausgleich mit der Umgebung muss abgewartet werden. Kalibrierobjekt und Prüfnormal müssen an der gleichen pneumatischen beziehungsweise hydraulischen Druckversorgung angeschlossen sein, deren Druck deutlich größer sein muss als der maximale Messbereich des Prüflings. Der Vergleich kann entweder durch Einstellung des Druckes nach Anzeige des Kalibriergegenstandes (zu empfehlen für Zeigerinstrumente und Manometer) oder durch Einstellung des Druckes nach Anzeige des Normales (vorteilhaft für elektronische Druckmessgeräte) erfolgen. Das Prüfprotokoll muss neben Datum, Prüfer und so weiter auch das verwendete Bezugnormal enthalten. Die Auswertung erfolgt auf der Basis der verwendeten Richtlinie, bei Überschreitung der angegebenen Fehlergrenze muss nach EN 837-1 justiert werden.