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Ein mittelständisches Unternehmen aus Franken betreibt seit 1894 eine Wäscherei für Krankenhäuser. Für den Wäschereibetrieb werden Wassermengen aus dem öffentlichen Wassernetz entnommen und zum großen Teil nach dem Waschbetrieb in den öffentlichen Abwasserkanal wieder eingeleitet. In der bisherigen Betriebspraxis hat die zuständige Gemeinde einen Wasserentzug durch Verluste von 5 % in der jährlichen Gebührenabrechnung anerkannt. Durch eine Satzungsänderung wurde jedoch der örtliche Abrechnungsmodus geändert. Die Gemeinde verlangt seitdem einen Nachweis über das tatsächlich abgeleitete Wasservolumen. Für die Ermittlung der Abflussmenge wurde ein vorhandener Mess-Schacht verwendet. In diesem Schacht wurde eine manuelle Messung des Abflusses mittels eines installierten Spezialwehres durchgeführt. Der Wasserstand im Auslaufschacht liegt in Abhängigkeit von der jeweilig abgeleiteten Wassermenge unterschiedlich hoch. Die durchfließende Wassermenge wurde von Betriebsanfang bis Betriebsende bzw. bis zum Beenden des Durchflusses bei abgestelltem Zulauf gemessen. Aus dieser Messung konnte das Gesamtvolumen bestimmt werden. Die Differenz des bezogenen Volumens und des Abflussvolumens ergibt das gesuchte Volumen (Wasserentzug aus dem Wasserkreislauf). Dieses Volumen beschreibt die über Verdunstung und Verbleib als Restfeuchte in der Wäsche dem Kreislauf entnommenen Wassermenge. Nach den entsprechenden Auswertungen beträgt das gesamte abgeleitete Volumen ca. 79,5 m3. Der Zufluss betrug ca. 87,8 m3. Somit beträgt die aus dem Kreislauf entzogene Menge 8,3 m3. Das entspricht ca. 10 % der bezogenen Wassermenge.