Please choose your delivery country and your customer group
Ab 01.01.1996 wird in Deutschland das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit gelten. Ein elektrotechnisches Erzeugnis muß dann den Konformitätsnachweis mit den entsprechenden Normen besitzen, ehe es auf den Markt gebracht werden kann. Die EMV (elektromagnetische Verträglichkeit) als komplexes Qualitätsmerkmal eines Produktes wird in allgemeiner Form durch drei Größen bestimmt: Die Eigenstörfestigkeit SE, die Fremdstörfestigkeit SF und den Störemissionsgrad E. SE ist der Grad der Funktionsfähigkeit des Erzeugnisses gegenüber systemeigenen Störgrößen. SF ist der Grad der Funktionsbeständigkeit gegenüber systemfremden Störgrößen wie Blitzentladungen, Schalthandlungen im Netz oder hochfrequente Felder von Sendern. Mit E sind die vom Erzeugnis ausgehenden Nebenwirkungen wie hochfrequente Störemissionen oder Netzrückwirkungen bezeichnet. Maßnahmen zur Sicherung der EMV sollten mit Beginn der Produktentwicklung einsetzen. In einem späteren Stadium werden sie teuerer. Am Fertigprodukt beim Kunden steigt der relative Aufwand für Nachbesserungen auf das 1000-fache. Ebenso gilt auch für komplette Anlagen, daß eine projektbegleitende EMV-Arbeit insgesamt kostengünstig ist. Dies betrifft die Auswahl von Betriebsmitteln mit EMV-gerechten Parametern, die räumliche Anordnung der empfindlichen Geräte und die EMV-gerechte Ausführung von Stromversorgung, Erdung und Blitzschutz.