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Am 1. Januar 1998 werden die Telekommunikationsmärkte in den Ländern der Europäischen Union und somit auch in Deutschland vollständig liberalisiert. Dies wirft die Frage auf, wie die Finanzierung der Universaldienstkosten sichergestellt werden sollte, wenn nur einer der im Wettbewerb stehenden Anbieter - in den meisten Fällen wird dies weiterhin der etablierte Netzbetreiber sein - den Universaldienstverpflichtungen unterliegt. Zwei alternative Finanzierungsmethoden werden in dieser Studie analysiert und diskutiert. Eine Methode besteht in der Zahlung von 'Access Charges'. Dies bedeutet, daß ein Teil des Interconnection-Preises, den ein Wettbewerber an den Universaldienstanbieter zu zahlen hat, zur Deckung der Universaldienstkosten beiträgt. Die Alternative ist die Einrichtung eines 'Universaldienstfonds'. Ein solcher Fonds wird finanziert von den konkurrierenden Anbietern in der Regel im Verhältnis zu deren jeweiligem Marktanteil. Es wird gezeigt, daß eine Kombination von kostenorientierten Interconnection Preisen und, falls notwendig, die Einrichtung eines Universaldienstfonds den effizienteren und auch praktikableren Ansatz darstellt. Die internationalen Erfahrungen in Großbritannien, USA und Australien bestätigen dieses Resultat. Vor dem Hintergrund der theoretischen Analyse und der internationalen Erfahrungen werden Implikationen hinsichtlich der regulierungspolitischen Situation in Deutschland abgeleitet. Der vom Bundesministerium für Post und Telekommunikation im Entwurf des Telekommunikationsgesetzes vertretene Ansatz ist mit der Analyse in der vorliegenden Studie als weitgehend konsistent anzusehen.