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In zahlreichen Anwendungsbereichen werden faserfoermige Werkstoffe eingesetzt, bei deren Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, Bearbeitung und Gebrauch 'faserfoermige Staeube' entstehen. Diese unterliegen weitergehenden gesundheitlichen Beurteilungskriterien als nichtfaserige Staeube. Die vorliegende Richtlinie beschreibt und beurteilt Verfahren, durch welche die Emission solcher Staeube vermieden oder gemindert werden kann, nennt die nach dem Stand der Technik einhaltbaren Emissionswerte und bechreibt die anzuwendende Messtechnik. Angaben zur Technologie: Definition und Stoffeigenschaften der emissionsrelevanten Fasern (Asbest; anorganische Kristalle und amorphe Fasern; organische Fasern); Gewinnung bzw. Herstellung der Fasern (Asbest; anorganische kristalline und amorphe Fasern; organische Fasern); Emissionen bei der Gewinnung und Herstellung. Massnahmen zur Minderung der Emissionen: produktbezogene Massnahmen; verfahrens- und betriebstechnische Massnahmen (Transport, Umschlag, Lagern; Reinigung und Instandhaltung; mit Asbest kontaminierte Arbeitskleidung; Abfaelle und Reststoffe); entstaubungs- und lueftungstechnische Massnahmen (Erfassen und Fortleiten sowie Abscheiden des Staubes; Beseitigung abgelagerter Staeube). Beschraenkung der Emission. Messen der Emissionen: Betriebsbedingungen waehrend der Messung); Durchfuehren der Messungen (Messstellen; Anzahl der Messungen und Messdauer; Messgroessen); Messgeraete; Messbericht. (Auch in Englisch). (Gentzsch)