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In der Bundesrepublik Deutschland ist die Akkreditierung und Qualitätskontrolle von Sachverständigen auf dem Gebiet der Emissions- und Immissionsmessungen ein Teil der Qualitätssicherungsmaßnahmen. Voraussetzung für die Akkreditierung ist ausreichende Fachkunde, Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit, geeignete Laborausstattung und qualifiziertes Fachpersonal. Die Geräteausstattung des Sachverständigen muß dem Stand der Meßtechnik entsprechen. Es sind regelmäßig interne Qualitätskontrollen durchzuführen. Ein akkreditierter Sachverständiger ist verpflichtet, an Ringversuchen teilzunehmen und regelmäßig Berichte über Ermittlungen an die Behörde weiterzugeben. Er darf keine Messungen bei gleichzeitiger Durchführung von Beratungen vornehmen und muß Kontrollen durch die Akkreditierungsbehörde dulden. Die Ringversuche spielen eine wesentliche Rolle. Ein Ringversuchsteilnehmer, der mit seinen Ergebnissen außerhalb der Toleranzen für Präzision und Genauigkeit zu liegen kommt, die als Mindestanforderungen aufgestellt worden sind, soll zu einer Wiederholungsprüfung herangezogen werden, wenn es sich um den ersten Versuch handelt. Ergibt sich dabei erneut eine Überschreitung der Toleranzgrenze, ist die Bekanntgabe zu widerrufen. Nach der Konzeption der Landesanstalt für Immissionsschutz in Essen ist die meßtechnische und analytische Fortbildung der Facharbeiter am Meßsystem selbst oder am Meßort integraler Bestandteil moderner Qualitätssicherung.