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Es wird der Versuch unternommen, die umweltrechtlichen Vorgaben zu beschreiben, um eine eigene Wertung über den Umfang der gesetzlichen Anforderungen zu ermöglichen und die eigene Entscheidung über die notwendigen Maßnahmen für den verantwortlichen Betrieb von elektrischen Betriebsmitteln zu ermöglichen. Die umweltrechtlichen Rahmenbedingungen beschränken sich nicht mehr nur auf nationales Recht. Wie in anderen Rechtsbereichen handelt auch hier die Europäische Union im wesentlichen mit Richtlinien und Verordnungen. Mit den Richtlinien werden Vorgaben gesetzt, die der nationale Gesetzgeber durch einen Rechtsakt in Form eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung umzusetzen hat. EG-Richtlinien berühren also den Unternehmensalltag nicht unmittelbar. Anders ist es bei Verordnungen der EG oder EU. Diese Verordnungen erfordern eine unmittelbare Anpassung der Unternehmen. Das betrifft z.B. die EG-Verordnung über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. So sind beispielsweise bei der grenzüberschreitenden Verwertung von gebrachten Transformatoren in der Stahlindustrie eines Drittstaates besondere Regeln einzuhalten. Wesentlich umfangreicher sind jedoch die aus dem nationalen Recht erwachsenden Anforderungen. Relevant sind hier das Immissionsschutzrecht, das Naturschutzrecht, das Pflanzenschutzrecht, das Gewässerschutzrecht das Chemikalienrecht, Das Gefahrengutrecht und das Abfallrecht. Immissionsschutz betrifft Elektroumspannanlagen mit einer Oberspannung von 220 kV oder mehr einschließlich der Schaltfelder. Für elektromagnetische Felder gibt es eine spezielle Verordnung. Das Naturschutzrecht ist im wesentlich bei der Errichtung von Anlagen bedeutsam.