Please choose your delivery country and your customer group
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes wird erstmals Wettbewerb in der deutschen Energiewirtschaft eingeführt. Möglichkeiten und Grenzen dieser Reform sind noch immer umstritten. Untersucht wird, inwieweit sich die Energieversorgungsunternehmen bei der Einführung von Wettbewerb auf ihre grundrechtlich geschützte Unternehmensfreiheit berufen können. Ausgangspunkt ist das in England und Wales praktizierte Pool-System, das durch eine rechtlich verbürgte Durchleitungsverpflichtung die Monopole aufgebrochen hat. Die vorliegende Arbeit konzentriert sich auf einen wettbewerbsorientierten Deregulierungsansatz. Wettbewerbssysteme ermöglichen erhebliche Effizienzgewinne im Bereich der Energiewirtschaft. Die Monopolstellung der Energieversorger verhindert eine rationelle Elektrizitätserzeugung und -verteilung. Mit Hilfe der anstehenden Untersuchung soll geklärt werden, ob der noch bestehende energiewirtschaftliche Ordnungsrahmen zugunsten eines Wettbewerbsmodells reformiert werden kann. Zum einen bietet das Wettbewerbsmodell einen Anreiz zum effizienten Wirtschaften. Zum anderen bevorzugt das Pool-System Stromerzeugung aus regenerativen Energien. Im Pool-System setzen sich die Stromerzeuger mit den niedrigsten Preisangeboten durch, wobei sich die Preisangebote an den kurzfristigen Kosten orientieren. Insgesamt weist das Pool-System eine Vielzahl an Vorzügen auf, und seine Einführung in Deutschland ist wünschenswert. Fraglich ist jedoch, ob ein deutsches Pool-System rechtlich Bestand hätte. Insofern ist ein Ziel der Arbeit, das Pool-System auf seine Vereinbarkeit mit den Grundrechten der Energieversorgungsunternehmen hin zu überprüfen. (Dissertation Juristische Fakultät der Universität Potsdam 1996)