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Die Richtlinie beschreibt den Ablauf und Inhalt für die Ausbildung zu qualifizierten Klebpraktikern in der modernen Fertigungstechnik. Sie gilt für das Kleben von Metallen und Kunststoffen als auch anderer Werkstoffe und Werkstoffkombinationen. Die erfolgreiche Prüfung ist der Nachweis für den Klebpraktiker Klebungen nach Vorgaben selbständig auszuführen und deren Qualität durch Fertigungsprüfungen zu sichern. Die Ausbildung von einer Woche erfolgt in vom DVS/EWF akkreditierten Ausbildungsstätten. Beginnend mit der fachtheoretischen Ausbildung von 12 Stunden erfolgt die praktische Ausbildung in 16 Stunden mit der Herstellung von Klebungen nach Angabe des Ausbilders die in Tabellenform aufgelisteten Prüfaufgaben. Dies sind Zugscher-, Rollenschäl- und Winkelschälproben; Kleben von O-Ringen, - von Welle/Naben Verbindungen und sonstige Klebungen. Nach bestandener Prüfung und Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt die Zertifizierung der Teilnehmer als Klebpraktiker durch den DVS.