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Gerade öffentliche Auftraggeber fordern immer öfter und umfangreicher von Baufirmen die Absicherung von Ansprüchen auf Grund der Baugewährleistung z. B. durch eine Bürgschaft, was aber den Liquiditätsspielraum der Unternehmen zunehmend einengt. Eine Alternative bietet die Baugewährleistungsversicherung, die bisher noch auf den Hochbau beschränkt ist. Neben einem Direktanspruch des Bauherrn gegen den Versicherer im Insolvenzfall des Bauunternehmers bietet sie u. a. auch einen Rechtsschutz für die Baufirma und sorgt für eine Verbesserung der Bauqualität. Die Leistungen und Vorteile dieser neuen Versicherungsform werden im Vergleich zur Bürgschaft ausführlich beschrieben.
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