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Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) vom 18. Juni 2008 wurde geändert und somit auch die Maschinenverordnung, die am 29. Dezember 2009 in Kraft treten soll und die Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen umsetzt. Diese neue Verordnung gilt für alle europäischen Einzelstaaten und folgt dem Grundsatz des einheitlichen Rechts. Der Beitrag gibt einen Überblick über beibehaltene Vorschriften sowie über Änderungen, Verbesserungen und Neuerungen der Maschinenverordnung. Es wird auf die Unterscheidung nach Maschinen ohne bzw. mit besonderen Gefährdungen eingegangen sowie auf das Inverkehrbringen von unvollständigen Maschinen, das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung, das in Anhang X der Richtlinie 2006/42/EG geregelt ist und auf die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen in Anhang I.