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Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (GUV 0.7) tritt am 01.10.95 in Kraft. Ersatz für DS 1320201 "Verzeichnis der Unfallverhütungsschilder". Die GUV 0.7 wurde notwendig, da die EU vereinheitlichte Sicherheitszeichen vorgegeben hat. Ersatz abweichender Zeichen bis April 1997. Sicherheitszeichen gelten an Arbeitsplätzen, in Sozialräumen, Lagerbereichen u.ä., bei DB auch Rangier- und Beidrückanlagen u.a. Aussagen der Zeichen durch Form und Farbe, nur noch Bildzeichen ohne Sprache (Ausnahme: Hinweis- und Zusatzzeichen). Es gibt auch Leucht-, Schall-, Sprech- und Handzeichen, deshalb auch gültig für Rottenwarnsignale. Zeitlich begrenzte und ständige Gefahrenstellen. Aufstellen von Flucht- und Rettungsplänen, Anbringen von Sicherheitskennzeichen.