Personalrat als Verantviortlicher? : Seit Mai letzten Jahres gelten strengere Regeln für den Datenschutz ; Sie betreffen auch den Umgang des Personalrats mit den Daten der Beschäftigten. (German)
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In:
Der Personalrat
;
36
, 4
; 12-14
;
2019
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ISSN:
- Article (Journal) / Print
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Title:Personalrat als Verantviortlicher? : Seit Mai letzten Jahres gelten strengere Regeln für den Datenschutz ; Sie betreffen auch den Umgang des Personalrats mit den Daten der Beschäftigten.
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Contributors:Däubler, Wolfgang ( author )
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Published in:Der Personalrat ; 36, 4 ; 12-14
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Publisher:
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Place of publication:Frankfurt, M.
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Publication date:2019
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ISSN:
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ZDBID:
-
Type of media:Article (Journal)
-
Type of material:Print
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Language:German
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Keywords:
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Classification:
Local classification FBR: jur 228 za / jur 001 za BKL: 85.63 Arbeitsbeziehungen / 88.30 Öffentlicher Dienst Local classification TIB: 020/2040/2075 -
Source:
Table of contents – Volume 36, Issue 4
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Personalrat und Datenschutz : Personalratsarbeit geht nicht ohne Daten der Beschäftigten ; Mit ihnen muss der Personalrat sorgsam umgehen ; gerade im Hinblick auf die neuen Regeln.Thannheiser, Achim et al. | 2019
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Personalrat als Verantviortlicher? : Seit Mai letzten Jahres gelten strengere Regeln für den Datenschutz ; Sie betreffen auch den Umgang des Personalrats mit den Daten der Beschäftigten.Däubler, Wolfgang et al. | 2019
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Personalräte als Datenschutzmanager : Der Personalrat hat bei seiner Tätigkeit den Datenschutz zu beachten ; Dabei muss er sehr systematisch vorgehen.Kiesche, Eberhard et al. | 2019
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Informationen beim BEM-Verfahren : Der Personalrat muss darüber informiert sein, welchen Beschäftigten ein BEM angeboten wird ; Doch gilt das auch noch nach den Regeln des neuen Datenschutzes?Daniels, Wolfgang et al. | 2019
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Leistungsprämien für Freigestellte : Besondere Arbeitsleistungen können prämiert werden ; Doch was ist mit freigestellten Personalratsmitgliedern?Klimpe-Auerbach, Wolf et al. | 2019
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Anschlussverbot ist verfassungsgemäß : Eine sachgrundlose Beschäftigung ist grundsätzlich tabu, wenn bereits zuvor mit demselben Arbeitgeber schon mal ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.Absenger, Nadine et al. | 2019
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Dienst ist Dienst, Schnaps ist Schnaps : Ein öffentlicher Arbeitgeber will in Notfällen die Beschäftigten jederzeit anrufen können und verlangt deren private Handynummer ; Darf er das?Walter, Torsten et al. | 2019
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Recht kompakt| 2019
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Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Berücksichtigung bei der Leistungsbesoldung : OVG Saarland vom 5.6.2018| 2019
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Keine private Mobiltelefonnummer an Arbeitgeber : LAG Thüringen vom 16.5.2018| 2019
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Berechnen und Zuordnen der Freistellungen von Personalratsmitgliedern : BVerwG vom 10.9.2018 ; MIT PRAXISHINWEIS VON CHRISTIAN ROTHLÄNDERRothländer, Christian et al. | 2019