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Das Lexikon soll vor allem den Anwendern der Datenverarbeitung, die nicht hauptberuflich mit Datenschutz und Datensicherung zu tun haben, das Interpretieren der einschlaegigen juristischen, organisatorischen und technischen Begriffe erleichtern. Daneben erhaelt der Spezialist eine komprimierte Darstellung der bisherigen Diskussionsergebnisse. Dabei wurde nicht nur an den Schutz personengebundener Daten vor Missbrauch, sondern auch an den Schutz von Daten allgemein, aber auch von Programmen, Verfahren und Anlagen vor Zerstoerung, Verfaelschung und missbraeuchlicher Verwendung gedacht. Die Einfuehrung enthaelt eine Zusammenstellung von 15 Punkten, die von den speichernden Stellen beantwortet und bewaeltigt werden muessen. Der Text des Bundesdatenschutzgesetzes ist im Anhang wiedergegeben.