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Fahrzeugbraende sind mit 0,1 bis 0,5 % an allen Strassenverkehrsunfaellen beteiligt. Der Anteil von toedlich Verletzten ist bei Brandunfaellen zehnmal hoeher als im Durchschnitt. Die weitaus meisten Fahrzeugbraende werden nicht durch Verkehrsunfaelle ausgeloest. Folgende Vorschriften, Richtlinien und Normen sollen das Risiko einer Fahrzeugbrandentstehung moeglichst gering halten: Entwurf der Richtlinie zu Paragraph 30 StVZO ueber die Verwendung schwer entflammbarer Werkstoffe im Kraftfahrzeugbau; DIN 75200 - Bestimmung des Brennverhaltens von Werkstoffen der Kraftfahrzeuginnenausstettung; DIN 53438 - Verhalten beim Beflammen mit einem Brenner; Entwurf der Richtlinien zu Paragraph 30 StVZO fuer die Absicherung elektrischer Leitungen in Kraftfahrzeugen mit Nennspannungen bis einschliesslich 24 Volt; Paragraph 45 StVZO - Kraftstoffbehaelter; Paragraph 35g StVZOFeuerloescher in Kraftomnibussen; GefahrgutVSt, Anlage B, Abschnitt 2 - Besondere Anforderungen an die Fahrzeuge und ihre Ausruestung.