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In der Richtlinie werden die wichtigsten Kenngroessen eines speicherprogrammierbaren Steuerungsgeraetes zusammengestellt, geordnet, definiert und zum Teil beispielhaft erlaeutert. Mit dem Vorschlag eines Kenndatenblattes soll die Hersteller-Kurzbeschreibung solcher Geraete vereinheitlicht und damit uebersichtlich gemacht werden. Angabe der Definitionen: speicherprogrammierbares Steuerungsgeraet: Steuerungsanweisungen; Speicherkapazitaet; spezifischer Speicherbedarf; Programmier- und Testeinrichtungen. Erlaeuterungen zum Kenndatenblatt: Anwenderprogramm (Tabelle der Steuerungsanweisungen; Programmiersprache); Schnittstellen (Versorgungsschnittstelle; Schnittstellen zum Prozess; Standardisierte Datenschnittstelle); Prozessor der Zentraleinheit (Typ; Wortlaenge; Arbeitsweise; Selbstueberwachung); Speicher fuer das Anwenderprogramm (Speicherart; Nullspannungssicherheit; Speicherkapazitaet; spezifischer Speicherbedarf; Archivierung); charakteristische Zeiten bis SPS; mechansicher Aufbau (raeumliche Anordnung, zentral/dezentral; Konstruktion; Anschlusstechnik; Umweltbedingungen bei Betrieb); Programmier- und Testeinrichtungen; Dokumentation. (Gentzsch)