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Zunaechst werden die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen wie Landesplanungs-, Bundesberg- und Flurbereinigungsgesetz aufgezeigt, die den Rahmen fuer die bergbaulichen Aktivitaeten im Zusammenhang mit der Arbeit der Flurbereinigungsverwaltung darstellen. Weiter wird auf die Vorgaben und Ziele der Braunkohlen- und der Flurbereinigungsplanung, die Aufstellung des Wege- und Gewaesserplanes mit landschaftpflegerischem Begleitplan (Plan nach Paragraph 41 FlurG), die Wertermittlung genutzter und zurueckzugebender Grundstuecke und den Flurbereinigungsplan eingegangen. Letzterer regelt die privatrechtlichen Belange, waehrend im Plan nach Paragraph 41 FlurG der oeffentlich-rechtliche Teil des Flurbereinigungsverfahrens geregelt wird.