Please choose your delivery country and your customer group
Die Norm gilt fuer Sauerstoffschlaeuche mit Ummantelung fuer besondere Anforderungen an Arbeitsgeraeten und Maschinen fuer Schweissen, Schneiden und verwandte Verfahren, z. B. auch fuer Lanzen zum Frischen und fuer Brennlanzen. Sie gilt nicht fuer Schlaeuche an Konvertern. Die Ummantelung ist fuer den besonderen Einsatz unter erschwerten thermischen oder mechanischen Bedingungen, z. B. in der Huettentechnik, erforderlich. Die Schlaeuche sind nach den zulaessigen Betriebsueberdruecken eingeteilt in die Klassen C (20 bar) und D (40 bar). Als Arten der Ummantelung sind festgelegt Hitzeschutzschicht durch waermedaemmende Stoffe (z. B. Glasfaser), Hitzeschutzschicht und Drahtgeflecht oder Drahtgeflecht (z. B. aus verzinktem oder chormlegiertem Stahldraht). Festgelegt sind fuer die Schlaeuche Innendurchmesser im Bereich von 10 bis 80 mm und Wanddicken, je nach Innendurchmesser, von 6 bis 11 mm sowie Anforderungen an Werkstoffe, Festigkeit, Beschaffenheit, Biegsamkeit, Zugfestigkeit und Reissdehnung, Trennfestigkeit, Laengenaenderungen und Alterungsbestaendigkeit gegen Sauerstoff, die durch entsprechende Pruefungen nachzuweisen sind. Die Norm regelt die zur Kennzeichnung der Schlaeuche erforderlichen Mindestangaben (Kennfarbe blau, Nummer der Norm, Hersteller- und Vertreiberangabe, Klasse sowie Monat und Jahr der Herstellung). Diese Festlegungen sind abgestimmt mit DIN 8541 Teil 3 ueber Sauerstoffschlaeuche ohne Ummantelung fuer besondere Anforderungen.