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Als Originaldokument nur Kurzmitteilung vorhanden, im Wesentlichen wie folgt: Schutzhandschuhe sind nicht immer nur nützlich, sondern können auch in ihnen enthaltene Gefahrstoffe freisetzen. Latexhandschuhe können z.B. Allergien auslösen, bei Lederhandschuhen kann es zu Belastungen mit Chromverbindungen kommen. Letztere werden in der Lederindustrie auch heute noch als Gerbstoffe eingesetzt. Das Schwermetall Chrom tritt in der Regel in drei verschiedenen so genannten Oxidationsformen auf: metallisches Cr0 sowie Cr(III) und Cr(VI)-Verbindungen. CR(III) besitzt schwach oxidierende Eigenschaften und ist ein essenzielles Spurenelement für den menschlichen Organismus. Es kommt in Gemüse, Früchten und Fleisch vor. CR(VI) dagegen hat stark oxidierende Eigenschaften sowie die Fähigkeit, biologische Membranen leicht zu durchdringen. Es wirkt irritativ und ist toxisch. Am Berufsgenossenchaftlichen Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin (BGFA) am Institut der Ruhr-Universität Bochum wurde jetzt ein Verfahren aufgebaut, das auch den Nachweis von Cr(VI) ermöglicht. Ein gesetzlicher Grenzwert für CR(VI) ist nicht explizit gegeben, vielmehr sollte es aufgrund seiner Toxizität und Kanzerogenität idealerweise nicht in Ledermaterialien vorhanden sein. Als Interventionswert sind derzeit 3 mg/kg festgelegt worden. Am BGFA ist es jetzt mit der neuen Methode gelungen, auch geringe Mengen an CR(VI) in Lederhandschuhen nachzuweisen. Dabei handelt es sich um ein chemisch-analytisches Verfahren zur Trennung von Gefahrstoffen aufgrund ihrer elektrischen Ladungseigenschaften. Die Nachweisgrenze der Methode liegt bei 0.25 mg/kg Leder. Somit sind die Voraussetzungen gegeben, die Einhaltung des derzeitig geltenden Interventionswertes überprüfen zu können.