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Die Übernahme von radiologischen Krankenhausabteilungen durch niedergelassene Kollegen oder Kooperationen, also das partielle oder vollständige Outsourcing, sind üblich geworden. Mitglieder des Berufsverbandes der deutschen Radiologen profitieren dabei von Erfahrungen und Hinweisen aus dem Verband. Der BDR beteiligt sich aktiv an der von der Politik geforderte Verzahnung des ambulanten und stationären Bereichs. Lag früher der Anstoß zum Outsourcing eher in rechtlichen Zwängen (Standortgenehmigungen), steht heute die Ökonomie im Vordergrund. Der Ruf nach Wettbewerbselementen in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt dem Trend zum Outsourcing neue Aktualität, doch das richtet sich eher an andere Fachgruppen, nachdem in der Radiologie die grundsätzlichen Schritte bereits vollzogen wurden. Als spezielle Neuerung im Radiologie-Outsourcing steht die Teleradiologie mit der Möglichkeit der Fernbefundung an. Ein gut ausgearbeiteter Kooperationsvertrag ist hier Voraussetzung, zumal die Träger heute schneller wechseln. Outsourcing eignet sich immer noch eher für kleinere und mittlere Krankenhäuser. Häuser der Maximalversorgung, aber auch mittelgroße sollten eine chefarztgeführte Abteilung behalten, um die schwerpunktmäßigen stationären Aufgaben optimal zu erfüllen und die Weiterbildung zu sichern. Auch in der Radiologie mehren sich die Zeichen der Arztknappheit. Zwischenlösungen sind denkbar, etwa gemeinsame stationäre und ambulante Versorgungsaufgaben in gesellschaftlicher Verbindung von Krankenhausärzten mit niedergelassenen Kollegen. Dann müssen die Krankenhauskollegen bereit sein, investives Risiko mit Zustimmung des Trägers zu übernehmen.