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In Bezug auf ihre Klimawirkung sind CDM und JI bestenfalls ein Nullsummenspiel, da sich lediglich der Ort der Emissionsminderungen verändert, nicht aber der Umfang der Reduktion. Nichtzusätzliche Zertifikate aus CDM-Projekten führen daher dazu, dass im Rahmen von Klimaschutzregimes vorgeschriebene Emissionsminderungen durch unechte Minderungen ersetzt werden und entsprechend höhere weltweite Emissionen entstehen. Nichtzusätzliche Zertifikate aus JI-Projekten führen dazu, dass die Gastländer zusätzliche Anstrengungen vornehmen müssen, um ihre eigenen Minderungsziele zu erreichen. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments schlägt vor, dass in der dritten Periode des Europäischen Emissionshandels ab 2013 ausschließlich Zertifikate handelbar sind, die aus Projekten mit 'tatsächlichen und zusätzlichen Emissionsreduktionen' entstehen und außerdem einen 'klaren Nachhaltigkeitsnutzen' aufweisen. Umweltschutzorganisationen argumentieren ähnlich und verweisen dabei auf den Gold Standard als Maßstab. Es stellt sich die Frage, ob die Zusätzlichkeit und Nachhaltigkeit von Projekten sichergestellt werden kann, ohne dabei den administrativen und damit finanziellen und zeitlichen Aufwand zu steigern. Das Bundesumweltministerium hat daher im November 2008 ein Forschungsvorhaben zur Analyse von Best Practice bei nachhaltigen Projekten in der herkömmlichen CDM-Pipeline sowie im Gold Standard Registrierungsverfahren begonnen.