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Gegenstand dieser Richtlinie sind Werkstoffe, deren Erhaltung und Nutzung von Interesse ist, insbesondere solche von Kulturdenkmaelern im Sinne der Gesetze der einzelnen Bundeslaender. Die Richtlinie wendet sich an den Personenkreis, der Kultur oder Wirtschaftsgueter besitzt oder mit der Betreuung, Konservierung und Restaurierung solcher Gueter befasst ist, die der Aussenluft direkt oder indirekt ausgesetzt sind. Objektbeschreibung und Diagnose: Objektidentifikation (Beschreibung des Standortes; kunsthistorische Darstellung und Erforschung; Erhebung der Vorgeschichte); Beurteilung des Zustandes des Objektes/der Werkstoffe; Festlegung der weiteren Vorgehensweise in der Schadensdiagnose; weiterfuehrende Untersuchungen (Probenahme; Laboruntersuchungen; Erfassung kombinierter Umwelteinfluesse); Diagnose. Therapeutische Schritte: Sofortmassnahmen zur Sicherung des Bestandes; Beseitigung der Schadensursache; langfristig wirkende Massnahmen (Schutzmassnahmen zur Verbesserung der Belastungssituation; Reinigung; Verbesserung der Widerstandsfaehigkeit; konstruktionsverstaerkende Massnahmen; Werkstoff-Festigung; Werkstoffkonservierung; Teilersatz; Sicherstellung; Probenrueckstellung); fachliche Begleitung. Dokumentation und Nachkontrollen. Glossar (Begriffsbestimmungen). (Auch in Englisch und Franzoesisch). (Gentzsch)