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Die in der DVS-Richtlinie behandelten Konstruktions- und Berechnungsregeln gelten für Auffangvorrichtungen in Form von stehenden, zylindrischen, werksgefertigten Flachbodenbehältern aus thermoplastischen Kunststoffen, insbesondere -Polyvinylchlorid (PVC-U), -Polypropylen (PP), Polyethylen (PE) und -Polyvinylidenfluorid (PVDF). Der zylindrische Mantel mit durchgehend gleicher oder abgestufter Wanddicke kann aus Tafeln zusammengestellt sein, aus einem Wickelrohr oder einem extrudierten Rohr bestehen. Zylinder und Boden der Auffangvorrichtung dürfen keinerlei Öffnungen aufweisen. Die Hauptabmessungen sind abhängig von denen der Behälter, die sie aufnehmen sollen. Die Mindestwanddicke beträgt 4mm. Umfangreiche Berechnungs- und Konstruktionsbeispiele werden dargestellt. (Ehrenberg, H.)